
Wichtige Änderung
in der Feuerversicherung
Ab 01.01.2018 wird das Regressverzichtsabkommen (RVA) aufgehoben. Somit tragen Sie das Risiko des übergreifenden Feuers auf ein Nachbargrundstück vollständig! Die Aufhebung des Regressverzichtsabkommen (RVA) ist ein wichtiger Anlass Ihre Verträge (wichtig vor allem ältere Verträge) zu überprüfen.
Um das Risiko des übergreifenden Feuers auf Nachbargrundstücke abzusichern, benötigen Sie:
- Einfamilienhäuser eine Privathaftpflichtversicherung mit entsprechendem Schutz
- Mehrfamilienhäuser in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Betriebe eine Betriebshaftpflichtversicherung und als Eigentümer des Gebäudes regelmäßig auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Lauben/Wochenendhäuser Privathaftpflichtversicherung
Sie sind sich nicht sicher ob Ihre Versicherung das alles abdeckt? Nutzen Sie unseren Vertragsservice (hier https://www.berliner-assekuranz.de/versicherungscheck/ ). Wir überprüfen Ihren Versicherungsschutz und sollte es nicht versichert sein oder ausreichend versichert sein, werden wir Sie informieren. Selbstverständlich fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Sie wünschen weitere Informationen? Benötigen Sie ein Angebot? Gern steht Ihnen unser Team unter 030 609 895 110 oder gewerbe@berliner-assekuranz.de zur Verfügung.
Hr. Valentin Peter
Inhaber / Versicherungsmakler
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- Angebotserstellung
- Kundenberatung
Telefon: | 030 – 609 895 11-0 |
Telefax: | 030 – 609 895 11-5 |
Mobil: | 0176 – 4701 2410 |
E-Mail: | valentin.peter@berliner-assekuranz.de |
Valentin Peter
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