Die Sturmsaison hat wieder begonnen. In einigen Teilen Deutschlands wüteten bereits schwere Winde, beschädigten Dächer oder ließen Bäume umstürzen. Dies kann bereits bei Windgeschwindigkeiten von 75 Stundenkilometern der Fall sein. Besonders vorgeschädigte, kranke oder schlecht verwurzelte Bäumen können nicht nur Häuser und Autos beschädigen, sondern auch Menschen verletzen.
Passiert so etwas auf dem eigenen Grundstück, muss der Eigentümer nachweisen, dass er der so genannten, gesetzlich verankerten Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Andernfalls kann er für Schäden haftbar sein.
“Bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann die Privathaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden einspringen“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte bei der Gothaer. „Wenn etwa ein Baum auf die Straße fällt und einen Autounfall auslöst, kann der Schaden im fünfstelligen Bereich und höher liegen. Dann braucht der Grundstückseigentümer des Grundstücks eine umfangreiche Deckung.“
Welche Versicherung schützt?
· Grundsätzlich bietet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz, wenn Inhaber von Immobilien ihre Verkehrssicherungspflichten verletzen und dadurch Dritte einen Schaden erleiden.
· Mit einer Wohngebäudeversicherung können sowohl Schäden am eigenen Haus durch einen bei Unwetter umstürzenden Baum, als auch die daraus resultierenden Folgeschäden abgedeckt werden. Zerstört der Baum etwa das Dachfenster und dringt in Folge dessen Regenwasser ins Haus ein, das wiederum das Parkett beschädigt, so werden sowohl das Fenster als auch der Parkettschaden übernommen. Auch die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume können eingeschlossen werden.
· Versicherungsschutz kann auch über eine Privathaftpflichtversicherung bestehen. Sie schützt gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aus den sogenannten „Gefahren des täglichen Lebens“, zu denen auch die Arbeit im Garten und das Bepflanzen von Balkons oder Dachterrassen zählen. Je nach Deckungsumfang erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf die Nutzung der eigenen Wohnung, sondern auch auf weitere Immobilien wie beispielsweise das Einfamilien- oder Ferienhaus.
· Die Hausratversicherung tritt für Gegenstände innerhalb der versicherten Wohnung ein, wenn sie direkt durch Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen. Aber auch eine mittelbare, also indirekte Schädigung ist versichert, wenn beispielsweise durch einen Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das Versicherte fallen.
· Wird das eigene Auto beschädigt, kann die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Voraussetzung: Ein Sturm von mindestens 74,5 Stundenkilometer verursacht unmittelbare Schäden am versicherten Fahrzeug. Einen weitergehenden von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.
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Valentin Peter
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