317.000 Fahrräder und Pedelecs wurden 2013 in Deutschland gestohlen. Davon waren 180.000 versichert, für die die Hausratversicherer ihren Kunden insgesamt 80 Millionen Euro zahlten. Nur knapp 10 Prozent der Diebstähle konnten im vergangenen Jahr von der Polizei aufgeklärt werden. Folgende GDV.DE-Tipps können Fahrradfahrern und E-Bikern helfen, ihr Rad vor Diebstahl zu schützen.
Stabiles Fahrradschloss
Grundsätzlich gilt: Teuer muss nicht sicher sein. Stahlbügel-, Panzerkabel- und Kettenschlösser gibt es in verschiedenen Qualitäten und Preisklassen. Je stabiler und damit meist umso schwerer das mechanische Schloss ist, desto sicherer ist es auch. Als Faustregel gilt, 5 bis 10 Prozent des Radneupreises in die Sicherung zu investieren. Viele Hersteller kennzeichnen ihre Produkte farblich nach Sicherungsklassen. Der VdS bietet ein Verzeichnis von anerkannten Zweiradschlössern an.
Rad fest anschließen
Schließen Sie Vorder- und Hinterrad an fest verankerte Gegenstände an – auch wenn Sie es nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt lassen. Abgeschlossene, aber nicht angeschlossene Räder können mühelos weggetragen werden.
Codierung schreckt ab
Ein gutes Fahndungshilfsmittel ist die Codierung des Rads. Mit einer Graviermaschine oder einem speziellen Aufkleber wird auf dem Rahmen des Fahrrads ein verschlüsselter personenbezogener Code angebracht. Die Codierung können Fahrradhändler, Fahrradclub oder die Polizei vornehmen.
Kaufen nur mit Quittung
Bei offensichtlichen Diskrepanzen zwischen Preis (niedrig) und Leistung (qualitativ hochwertiges Rad) sollte man sehr vorsichtig sein und sich nicht auf Hehlerware einlassen.
Versicherungsschutz für Fahrräder und Pedelecs bis max. 25 km/h
Die Hausratversicherung deckt den Einbruchdiebstahl von Hausrat – und dazu gehören auch Fahrräder und Pedelecs – aus verschlossenem Keller oder Wohnung ab. Dann wird das Rad zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Mit einer zusätzlichen Klausel in der Hausratpolice kann das Rad auch gegen Diebstahl unterwegs versichert werden. Wird das ab – und angeschlossene Rad zum Beispiel abends beim Kinobesuch gestohlen, zahlt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. In der Regel wird für diese Summe ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit 1 Prozent der Summe, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl mit 500 Euro. Generell gilt: Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Ein einfaches Rahmenschloss ist kein Diebstahlschutz. Besonders für hochwertige Räder kann eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.
Versicherungsschutz für S-Pedelecs
S-Pedelecs, mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt, sind bis zu 45 Stundenkilometern schnell. Für sie ist, wie auch für Mofas und Mopeds, eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gegen Diebstahl lassen sich S-Pedelecs über eine Kaskoversicherung schützen. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, lassen sich ebenfalls versichern.
Sicherheit von Pedelecs
Die Sicherheit von Pedelecs hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) anhand von Crashtests und Fahrversuchen untersucht. Wie das Risiko von Pedelecs im Straßenverkehr von der UDV bewertet wird erfahren Sie bei der UDV.
- Fahrrad geklaut – was tun?
- Rechnung des Fahrrades aufbewahren
- Rahmennummer notieren
- Eindeutige Kennzeichen festhalten: Marke, Farbe, Zubehör usw.
- Fahrradpass aufheben. Kleiner Tipp: Die Polizei bietet hier eine App an.
- Das Fahrrad fotografieren
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Hr. Valentin Peter
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Valentin Peter
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