Wer flüchtet denkt bestimmt nicht als erstes an seinen Versicherungsschutz. Wer Geflüchtete aufnimmt übernimmt Verantwortung. Die Versicherungssituation muss grundsätzlich je Geflüchteten geklärt werden. Bis zur Klärung wollen wir unsere Mitglieder unterstützen, die sich für Geflüchtete einsetzen. Nehmen Kunden der NV-Versicherungen Flüchtende im eigenen Haushalt sowie in bis zu zwei weiteren eigenen Wohneinheiten auf oder stellen ihnen kostenlos Wohnraum zu Verfügung, sind die Geflüchteten inkl. ihrer Kinder bei den NV- Versicherungen beitragsfrei im Umfang der bestehenden Hausratversicherung mitversichert.
Was heißt das genau?
- Der Hausrat (z. B. Bekleidung, Handy, Wertsachen) der bei Ihnen wohnenden Geflüchteten und deren Kindern ist im Rahmen der Hausratversicherung beitragsfrei mitversichert. (Fremdes Eigentum)
- Bis zu einem Versicherungswert von 5.000 EUR je Person stellen die NV-Versicherungen diesen Versicherungsschutz ohne Prüfung einer Unterversicherung zur Verfügung. Das gilt auch für Schäden, die unterwegs passieren.
- Dies gilt auch im Rahmen der Außenversicherung, d. h. die Flüchtenden zählen als Haushaltsmitglied des Versicherungsnehmers, und der Versicherungsschutz gilt analog. Gültigkeit und Voraussetzungen Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ankunft der Geflüchteten (unabhängig von Nationalität und Fluchtland) in der Wohnung des Versicherungsnehmers innerhalb Deutschland und gilt bis zum Auszug.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!
Hr. Valentin Peter
Inhaber / Versicherungsmakler
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Valentin Peter
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