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Schnell die schicken Schuhe, die brandneue CD oder das Geburtstagsgeschenk per Mausklick bestellt: Nirgendwo ist Shoppen so bequem wie im Internet. Doch nun ändert sich einiges – denn heute tritt ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Und das sorgt dafür, dass sich Käufer und Verkäufer auf ein paar neue Regeln bei Widerruf, Versand oder Bezahlung einstellen müssen. Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, Benjamin Schütz aus der Offenburger Kanzlei Fahr, Groß, Indetzki, fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.
Widerruf wird komplizierter – Rücksendung nur noch mit Kommentar
Die Hose ist zu groß und das Oberteil gefällt nicht – bislang konnten Kunden ihre Fehlkäufe einfach zurücksenden und hatten den Kauf damit widerrufen. Das ändert sich nun: „Ab sofort müssen Kunden den Widerruf ausdrücklich erklären. Eine kommentarlose Rücksendung reicht nicht mehr aus“, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Schütz. „Deshalb sollten Käufer künftig ein kurzes Schreiben mit ins Paket legen oder den Kauf per E-Mail widerrufen.“ Zwar ist ein Widerruf auch per Telefon oder über ein Online-Formular möglich. Um nachher einen Beweis in der Hand zu haben, rät der Anwalt aber dazu, lieber schriftlich vom Kauf zurücktreten. Weiterlesen