Privathaftpflichtversicherung unser neues DECKUNGSKONZEPT

Jedem kann einmal ein Missgeschick passieren, bei dem ein anderer Mensch geschädigt wird. Unser Gesetz regelt das dann ganz klar:

Jedem kann einmal ein Missgeschick passieren, bei dem ein anderer Mensch geschädigt wird. Unser Gesetz regelt das dann ganz klar

Jedem kann einmal ein Missgeschick passieren, bei dem ein anderer Mensch geschädigt wird. Unser Gesetz regelt das dann ganz klar: Der entstandene Schaden muss in vollem Umfang ersetzt werden – egal, wie hoch er ausfällt oder wie die Einkommens- und  Vermögenssituation des Schädigers aussieht. Je nach Schadenshöhe kann das ein existenzbedrohendes Problem darstellen – welches eine Privathaftpflicht zum Glück für einen auffängt. 24/7 bei nahezu jeder privaten Aktivität. Auch beispielsweise als Radfahrer im Straßenverkehr oder beim Sport. Ihr Partner und Ihre Kinder sind natürlich auch mit abgesichert (natürlich nicht in Single-Tarifen).

AUSGEWÄHLTE HIGHLIGHTS

01  | NEUWERTENTSCHÄDIGUNG

Normalerweise wird in der Privathaftpflicht nur der Zeitwert einer beschädigten respektive zerstörten Sache erstattet, da dem Geschädigten ja kein höherer Schaden entstanden ist und § 823 BGB keine Bereicherung vorsieht. Im wirklichen

Leben ist es aber natürlich nicht immer so einfach – schon deshalb, weil es sich schwierig gestaltet kann, exakt gleichwertigen Ersatz zu finden. Wenn Sie es wünschen, leistet diese Haftpflichtversicherung auch über die gesetzliche Haftung hinaus bis zu einem Neuwert von 15 000 Euro.

02  | DIENSTHAFTPFLICHT

Die Diensthaftpflicht für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ist in diesem Konzept beitragsfrei in der Privat- haftpflicht eingeschlossen. Dabei sind zum Beispiel Schäden am überlassenen Dienstfahrzeug im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit bis zu 500 000 Euro mitversichert.

EIN AUSZUG AUS DEN UMFANGREICHEN LEISTUNGEN (WEITERE DETAILS ERGEBEN SICH AUS DEN BEDINGUNGEN)

VERS. PERSONEN (FAMILIEN UND SENIOREN)

  • Unverheiratete und nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Kinder bis zum 27. Lebensjahr und da- rüber hinaus, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden
  • In häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer oder dessen Ehegatten/Lebenspartner lebende und gemeldete Personen. Auch pflege-, hilfsbedürftige oder gebrechliche Mitversicherte bei separater Unterbringung (Wohngemeinschaften sind keine häuslichen Gemeinschaften)
  • Vorübergehend eingegliederte Personen in den Haus- halt der Mitversicherten, wofür diese die Aufsichtspflicht übernommen haben, sofern es auf keine mietvertragliche Vereinbarung zurückzuführen ist

FAMILIE, HAUSHALT UND BERUF

  • Forderungsausfalldeckung sowie die erweiterte Forderungsausfalldeckung in Bezug auf Vorsatz, Kfz und Tierhalter mit weltweitem Geltungsbereich
  • Schlüsselverlust von privaten, fremden und beruflichen/ dienstlichen Schlüsseln bis 100 000 Euro; hier sind auch die Folgeschäden des Schlüsselverlusts, beispielsweise bei einem Einbruch, bis 100 000 Euro mitversichert
  • Falsches Betanken von fremden Kraftfahrzeugen bis zur Versicherungssumme, sofern diese nicht zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden
  • Selbstständige Tätigkeiten bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn bis 12 000 Euro und einem Umsatz bis höchstens 20 000 Euro jährlich sind mitversichert
  • Dem Arbeitgeber/Arbeitskollegen grob fahrlässig zugefügte Schäden bis zu maximal drei Bruttomonatsgehältern, mindestens 2500 Euro

SPORT UND FREIZEIT

  • Erlaubter privater Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, sofern diese nicht zu Jagdzwecken oder strafbaren Handlungen genutzt werden
  • Erlaubtes Abbrennen von privaten Feuerwerken
  • Luftfahrzeuge wie Drohnen sind bis 5 kg Fluggewicht mit- versichert
  • Das Führen von fremden, kurzzeitig gemieteten Wasserfahrzeuge zu ausschließlich privaten Zwecken ist mitversichert, sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht

IMMOBILIEN INNERHALB EUROPAS

  • Unbebaute oder land-/forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke bis zu einer Fläche von jeweils 15 000 m²
  • Bis zu drei Wohnungen sowie selbst bewohnte oder vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser, selbst bewohnte Wohnhäuser, sofern nicht mehr als drei Wohnungen oder acht Fremdenzimmer vermietet sind, jeweils ein Wochenend-, Ferien- oder Gartenhaus beziehungsweise ein dauerhaft fest installierter Wohnwagen
  • Verpachtete landwirtschaftliche Flächen

AUSLAND

  • Auslandsaufenthalte weltweit ohne zeitliche Begrenzung inklusive 250 000 Euro Kaution bei Schäden im Ausland
  • „Mallorca-Deckung“ für im europäischen Ausland gemietete Kfz (Pkw, Trikes, Krafträder, Quads, Lieferfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht)

WEITERE NENNENSWERTE HIGHLIGHTS

  • Künftige Leistungsverbesserungen sind mit sofortiger Wirkung eingeschlossen, sofern keiner eventuellen Beitragserhöhung widersprochen wird
  • Besserstellungsklausel
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 15 Monate beitragsfrei
  • Glasschäden an der Mietwohnung des Versicherungsnehmers, wenn dieser keine bestehende Glasversicherung hat
  • Gemietete Kfz-Anhänger bis 30 000 Euro
  • Neuwertentschädigung auf Wunsch des Versicherungsnehmers bis 15 000 Euro

Sie haben Fragen? Sie suchen einen neuen Versicherungsmakler? Wir freuen uns auf Sie!

Berliner Assekuranz Makler Ilin & Peter UG
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Haselhorster Damm 19 • 13599 Berlin
Tel.: 030 / 609895110 • Fax: 030 / 609895115
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2021-08-31-Highlightblatt-AIG-Privathaftpflicht- (1)

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Valentin Peter

Versicherungsmakler bei Berliner Assekuranz
Versicherungsmakler und Gründer der Firma Berliner Assekuranz. Wir sind ein junges und erfolgreiches Team von Versicherungsmaklern aus Berlin und bieten Versicherungen aller Art deutschlandweit an. Wir setzen auf neue Kommunikationswege und beraten Sie gern nicht nur vor Ort, sondern auch per E-Mail oder Telefon. Sprechen Sie uns an und wir kümmern uns um Ihren Versicherungsschutz.

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