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Zum 31. Dezember 2017 wird das Regressverzichtsabkommen (RVA) aufgehoben

Ab 01.01.2018 wird das Regressverzichtsabkommen (RVA) aufgehoben. Somit tragen Sie das Risiko des übergreifenden Feuers auf ein Nachbargrundstück vollständig! Die Aufhebung des Regressverzichtsabkommen (RVA) ist ein wichtiger Anlass Ihre Verträge (wichtig vor allem ältere Verträge) zu überprüfen. Um das Risiko … Weiterlesen

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