Bei Hunden kommt es auf die Perspektive an – und auf den Versicherungsschutz. In welchen Bundesländern eine Hundehalterhaftpflicht vorgeschrieben ist:
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: In diesen sechs Bundesländern sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. In Bayern können die Behörden die Genehmigung zum Halten gefährlicher Hunde davon abhängig machen, ob eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Zu den gefährlichen Hunden zählen zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht gar keine Versicherungspflicht.
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei
- Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
- Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nicht teuer! Im Jahr kostet diese bereits ab 47 Euro! Bei uns können Sie wie immer alles bequem online unter (LINK) berechnen. Sie haben Fragen wünschen eine Beratung? Unser Team steht Ihnen unter 030 609 895 110 gern zur Verfügung. Auch per E-Mail beantworten wir Ihre Fragen (mail@berliner-assekuranz.de)
Telefon: | 030 – 609 895 11-0 |
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E-Mail: | valentin.peter@berliner-assekuranz.de |
Valentin Peter
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