Vertrauen ins Rechtssystem, vorletzter Wille und Selbstbestimmung am Lebensende

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Das deutsche Rechtssystem genießt in der Bevölkerung großes Vertrauen. So haben 69 Prozent der Bürger „sehr viel“ oder „ziemlich viel“ Vertrauen in die Gesetze, während 65 Prozent den Gerichten vertrauen. So lauten zentrale Ergebnisse des ROLAND Rechtsreport, einer Studie, die jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach entsteht. Untersucht wird die Einstellung der Bevölkerung zum deutschen Rechtssystem und zur Mediation. 2016 wurde zudem beleuchtet, inwieweit sich die Deutschen auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorbereiten und wie sie zum Thema Sterbehilfe stehen.

Weniger Vertrauen in Bundesregierung und Presse

Während Gesetze und Gerichte großes Vertrauen genießen, hat die Bundesregierung hier deutlich eingebüßt: Vertrauten ihr 2013 und 2014 noch jeweils 50 Prozent der Bundesbürger, sind es aktuell nur noch 41 Prozent. Dieser deutliche Vertrauensverlust dürfte zumindest teilweise auf die Sorgen der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zurückzuführen sein. Viele Bürger bezweifeln, dass die Bundesregierung in der Lage ist, diese Krise zu bewältigen.

Und auch die Presse hat Sympathien verloren: Insgesamt sank der Anteil derjenigen, die den Zeitungen „sehr“ oder „ziemlich“ vertrauen, im Vergleich zu 2014 von 45 auf 39 Prozent.

Aktive Vorsorge relativ selten

Nach der eigenen möglichen Pflegebedürftigkeit gefragt, geben 61 Prozent der Deutschen an, schon einmal darüber nachgedacht zu haben. Und doch schieben die meisten eine konkrete Vorsorge eher vor sich her. Nur 37 Prozent geben an, sich aktiv um das Thema zu kümmern. 41 Prozent unternehmen derzeit nichts.

Dementsprechend gering fällt auch der Anteil derjenigen aus, die bereits einen „vorletzten Willen“ verfasst haben. 26 Prozent haben eine Patientenverfügung erstellt, 21 Prozent eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht. Immerhin planen jedoch 43 Prozent der Deutschen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Bei der Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht sind es 35 Prozent.

Wunsch nach mehr Selbstbestimmung am Lebensende

Mit dem neuen Gesetz zur Sterbehilfe ist zumindest die politische Diskussion um das Thema vorerst beendet. Vom Tisch ist es deswegen jedoch freilich nicht – muss sich doch jeder früher oder später mit dem eigenen Ableben auseinandersetzen.

Insgesamt zeigt der ROLAND Rechtsreport, dass die Deutschen sich durchaus mehr Selbstbestimmung am Lebensende wünschen. So möchten drei Viertel der Bevölkerung (76 Prozent) nicht, dass ihr Leben im Fall von Krankheit oder Unfall mit allen medizinischen Mitteln erhalten wird. Darüber hinaus befürworten 63 Prozent die aktive Sterbehilfe – sind also der Auffassung, dass es erlaubt sein sollte, unheilbar Kranken dabei zu helfen, ihr Leben zu beenden. Nur 15 Prozent sind entschieden dagegen. Die passive Sterbehilfe wird sogar noch positiver bewertet: Drei von vier Bürgern (77 Prozent) heißen es gut, dass ein Arzt lebenserhaltende Maßnahmen einstellen kann, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. Nur sieben Prozent sind ausdrücklich gegen die passive Sterbehilfe.

Der ROLAND Rechtsreport 2016 kann über folgenden Link heruntergeladen werden: www.roland-gruppe.de/rechtsreport

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