Vom Hauskauf bis zum Hundebiss – die häufigsten Rechtsrisiken für Verbraucher

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Man hört es immer wieder: Der Streit unter Nachbarn landet vor Gericht, die verpfuschte OP zieht juristische Konsequenzen nach sich und der Streit mit dem Chef um das Arbeitszeugnis nimmt drastische Formen an. Doch wo lauern eigentlich die meisten rechtlichen Gefahren für Verbraucher? Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG reguliert als einer der führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherer jährlich mehr als 350.000 Leistungsfälle der Kunden. Aus den Fällen des vergangenen Jahres hat ROLAND Rechtsschutz die Top fünf der häufigsten Rechtsrisiken zusammengestellt.

Rechtsrisiko Nummer eins: Vertragsstreitigkeiten

Tagtäglich schließen wir Verträge ab – sei es beim morgendlichen Gang zum Bäcker, beim Kauf des neuen Flachbildfernsehers oder bei der Buchung des nächsten Sommerurlaubs. Bei bestimmten Verträgen sollte man jedoch ganz genau hinschauen. „Die größten rechtlichen Fallstricke lauern bei Vertragsabschlüssen“, erklärt Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von ROLAND Rechtsschutz. Das bestätigen die Zahlen: Über 77.000 Leistungsfälle regulierte der Rechtsschutz-Versicherer allein im letzten Jahr in diesem Bereich. „Besonders oft geht es dabei um Reisestreitigkeiten, Probleme beim Kauf von Immobilien oder auch um Abo-Fallen, in die gerade Smartphone-Nutzer häufig treten.“

Rechtsrisiko Nummer zwei: Streitigkeiten am Arbeitsplatz

Glücklich der, der gern zur Arbeit geht. Denn Streitigkeiten mit dem Chef oder den Kollegen gehören leider immer wieder zum Arbeitsalltag – und das ist nicht nur schädlich für das Betriebsklima. „Die Arbeit ist der zweitgrößte Bereich, in dem wir Versicherungsfälle regulieren“, berichtet Rainer Brune. Fast 59.000 Fälle gingen 2013 bei ROLAND Rechtsschutz in der Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz ein. „Dabei geht es erfahrungsgemäß um Streitigkeiten wegen einer Kündigung, ein nicht zufriedenstellendes Arbeitszeugnis oder auch um Mobbing-Fälle durch die Kollegen oder den Vorgesetzten.“

Rechtsrisiko Nummer drei: Probleme mit Mieter, Vermieter oder Nachbar

Schimmel in der Wohnung, laute Nachbarn oder säumige Mieter: Egal ob Eigentum oder Mietobjekt, wenn es ums Wohnen geht, scheinen Rechtsstreitigkeiten beinahe vorprogrammiert. Über 47.000 Kunden mit einem Grundstücks-Rechtsschutz meldeten im vergangenen Jahr einen Fall bei ROLAND Rechtsschutz. „Besonders häufig kümmern wir uns hier um die klassischen Streitigkeiten wie Kündigung wegen Eigenbedarf, Mietmängel oder Nachbarschaftsstreitigkeiten“, so Rainer Brune. Aber auch Mietnomaden oder Räumungsklagen gehören zu den üblichen Rechtsschutzfällen, die gerade Vermieter und Eigentümer beschäftigen.

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Rechtsrisiko Nummer vier: Kfz-Ordnungswidrigkeiten und Verkehrs-Straftaten

Eine rote Ampel übersehen, falsch geparkt oder ein paar Stundenkilometer über der Geschwindigkeitsbegrenzung – wohl nirgendwo handelt man sich so schnell eine Verwarnung oder ein Bußgeld ein wie im Straßenverkehr. Doch nicht immer bleibt es bei einem einfachen Knöllchen. „Im Bereich des Straßenverkehrs sind vom Parkverstoß über den Strafzettel bis hin zum Autobahnunfall alle erdenklichen Verkehrsstreitigkeiten dabei“, erklärt Rainer Brune. Über 43.000 Fälle sind 2013 beim Rechtsschutz-Versicherer eingegangen. Wird also aus dem eigentlich harmlosen Strafzettel oder dem Blechschaden plötzlich ein juristischer Streit, ist die Absicherung über eine Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll.

Rechtsrisiko Nummer fünf: Schadenersatzklagen

Wenn die Zahnkrone misslungen ist, der Unfall auf der Skipiste größere Konsequenzen nach sich zieht oder Nachbars Hund zugeschnappt hat, sind schnell ein Anwalt oder sogar ein Richter im Spiel. „Schadenersatzklagen belegen bei uns Platz fünf der häufigsten Rechtsschutzfälle. Die Liste der Beispiele ist lang und reicht vom Sportunfall über den verunglückten Fußgänger bis hin zur fehlerhaften OP.“ Unter den Schadenersatz-Rechtsschutz fallen also alle Privatunfälle, die nicht mit einem Kraftfahrzeug in Verbindung stehen. Etwa 37.000 Kunden nahmen im vergangenen Jahr ihren Schadenersatz-Rechtsschutz in Anspruch.

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Valentin Peter

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