Bei Hunden kommt es auf die Perspektive an – und auf den Versicherungsschutz. In welchen Bundesländern eine Hundehalterhaftpflicht vorgeschrieben ist:
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: In diesen sechs Bundesländern sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. In Bayern können die Behörden die Genehmigung zum Halten gefährlicher Hunde davon abhängig machen, ob eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Zu den gefährlichen Hunden zählen zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht gar keine Versicherungspflicht. Weiterlesen





