Sehr oft erhalten wir fragen, wer kann sich privat Versichern und wer muss sich gesetzlich versichern. Hier haben wir Ihnen eine kleine Auflistung erstellt.
Wer ist wo krankenversichert?
- Ehepartner und Kinder von GKV-Mitgliedern mit sämtlichen Einkünften unter 1/7 der Monatlichen Bezugsgröße (in 2012: 375Euro) oder maximal geringfügiger Beschäftigung (400Euro Job) – Sind beitragsfrei in der Familienversicherung
- Zusätzliche Altersgrenzen bei Kindern
- Vollendung 18 Lebensjahr
- Vollendung 23 Lebensjahr, wenn nicht erwerbsstätig
- Vollendung 25 Lebensjahr, wenn Schulausbildung / Studium (+Wehrdienst/zivi)
- Fest definierte Personenkreise – die wichtig sind:
- Arbeitnehmer mit einem Arbeitseinkommen größer 400, aber niedriger als JAEG (Versicherungspflichtgrenze in 2012 = 50.850 Euro)
- Studenten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr oder bis zum 14 Fachsemester
- Rentner, die 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV versichert waren (KVdR)
- ALG II und ALG I
- Ab dem Alter 55 kann Versicherungspflicht allerdings nicht mehr eintreten, wenn in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert. (Ausnahme: Bezug von ALGII und bisher Unversicherte).
Überschreitet ein Arbeitnehmer die JAEG (Welche Einkommen zählen?)
- Normales Gehalt
- Regelmäßig gezahlte Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld
- Regelmäßig gezahlte Überstunden
- Vermögenswirksame Leistungen
- Bezüge für Bereitschaftsdienst
- Sachbezüge (z.B.: Dienstwagen)
Wenn „ungewollt“ Versicherungspflicht eintritt (Befreiungsmöglichkeiten)
Natürlich kann auch ein privat Vollversicherter wieder versicherungspflichtig in der GKV werden, wenn er die Kriterien des Schemas erfüllt (z.B. unter JAEG). Oft ist eine solche Versicherungspflicht aber nicht wirklich wünschenswert. In einigen Fällen gibt es dann ein „Befreiungsrecht“ von der Versicherungspflicht:
- Erhöhung der JAEG und dadurch „Überholen“ des Bruttoeinkommens
- Einschreibung als Student
- Beantragung einer gesetzlichen Rente
- Arbeitslosigkeit (nötige PKV-Vorversicherungszeit: 5 Jahre)
Die Befreiung muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht beantragt werden. Sie gilt dann Rückwirkend und ist unwiderruflich.
private Krankenversicherung: http://www.berliner-assekuranz.de/privatbereich/pkv/
Valentin Peter
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