Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung

Rainer Sturm  / pixelio.de

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Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung :

Es gibt zwei Arten von Wartezeiten:

-       Allgemeine Wartezeit: 3 Monate(Beginn mit dem technischen Versicherungsbeginn)

-       Besondere Wartezeit: 8 Monate (Beginn mit dem technischen Versicherungsbeginn)

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Psychotherapie
  • Entbindung (nicht bei Krankentagegeld – dort ist Entbindung gar nicht versichert)

Wie können Wartezeiten „vermieden“ werden?

Allgemeine Wartezeit:-       Wegfall bei Kindernachversicherung-       Anrechnung bei Übertritt von GKV in PKV-       Entfall bei Unfällen und bei der Ehegattennachversicherung-       Erlass aufgrund Ärztlicher  Untersuchung Besondere Wartezeit-       Wegfall bei der Kindernachversicherung-       Anrechnung bei Übertritt von der GKV in PKV

Damit keine Wartezeiten entstehen beim Wechsel von GKV in die PKV, muss die versicherte Person bereits 8 Monate in der GKV sein. Sonst sind die Wartezeiten vorhanden.

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Valentin Peter

Versicherungsmakler bei Berliner Assekuranz
Versicherungsmakler und Gründer der Firma Berliner Assekuranz. Wir sind ein junges und erfolgreiches Team von Versicherungsmaklern aus Berlin und bieten Versicherungen aller Art deutschlandweit an. Wir setzen auf neue Kommunikationswege und beraten Sie gern nicht nur vor Ort, sondern auch per E-Mail oder Telefon. Sprechen Sie uns an und wir kümmern uns um Ihren Versicherungsschutz.

Über Valentin Peter

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