VHV – Verbundene Hausratversicherung

Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

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Wussten Sie was in einer Hausratversicherung versichert ist? Was soll versichert werden? In diesen Artikel  beschreiben wir Ihnen was Sie beachten sollten.  Was gehört zu Hausrat? Was ist versichert? In diesem Artikel finden Sie die Informationen dazu.

Versicherte Sachen:

-       Hausrat sind alle Sachen, die dem Haushalt des VN zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen

-       Wertsachen (Bargeld, Urkunde, Schmuck, usw.) ACHTUNG: besondere Entschädigungsgrenzen beachten!

Zum Hausrat gehören auch:

-       In das Gebäude auf eigene Kosten eingefügte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.

-       Anbaumöbel und Anbauküchen (NICHT Einbaumöbel!)

-       Private genutzte Antennen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.

-       Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmer oder seiner mit ihm in häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen dienen (keine Handelsware oder Musterkollektionen)

-       Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden

-       Fremdes Eigentum im Haushalt des Versicherungsnehmers (außer Eigentum von Mietern bzw. Untermietern)

Nicht versicherte Sachen:

-       Handelswaren und Musterkollektionen

-       Gebäudebestandteile (ein paar Ausnahmen beachten!)

-       Gebäudebestandteile, für die der Eigentümer die Gefahr trägt

-       KFZ, Luft- und Wasserfahrzeuge

-       Hausrat von Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers

-       Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind( z. B. Schmucksachen, Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente, Jagd- und Sportwaffen)

-       Daten und Programme (PC)

Wertsachen:

-       Bargeld, Guthaben auf Geldkarten (beachten Sie hier die Grenzen)

-       Urkunden, Sparbücher etc. (beachten Sie hier die Grenzen)

-       Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold oder Platin (beachten Sie hier die Grenzen)

-       Sonstige Sachen, die älter als 100 Jahre sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbelstücke (Möbel sind unabhängig vom Alter – ohne besondere Entschädigungsgrenze – versichert)

Versicherte Gefahren und Schäden

Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch

-        Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Landung

-       Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat

-       Leitungswasser

-       Sturm / Hagel

-       Weitere Elementarschäden (nur gegen Klausel)

Feuer

-       Brand

-       Blitzschlag

-       Explosion

-       Implosion (Bildröhre des Fernsehers)

-       Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile, seiner Ladung

Ausschlüsse:

-       Erdbeben (können gegen Zuschlag mitversichert werden)

-       Sengschäden (können gegen Zuschlag mitversichert werden)

-       Überspannungsschäden (können gegen Zuschlag mitversichert werden)

Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub

-       Einbruchdiebstahl mit falschem Schlüsseln oder anderen Werkzeugen

-       Aufbrechen von Behältnissen im Gebäude

-       Einschleichdiebstahl

-       In einen Raum eines Gebäudes auf frischer Tat ertappt wird und Gewalt anwendet oder androht

-       Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Dieb durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat

-       Eindringen mit gestohlenen richtigen Schlüsseln

Ausschluss:

-       Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben usw.)

Vandalismus

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass ein Einbruch vorliegt.  Ein Einbruch liegt vor, wenn der Täter,  wie oben beschrieben was ein Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub ist, eindringt und versicherte Sachen beschädigt oder zerstört.

RAUB

Raub liegt vor:

-       Bei Anwendung von Gewalt gegen Personen

-       Bei Androhung von Gefahr für Leib und Leben gegen Personen

-       Bei ausgeschalteter Widerstandskraft

-       Einfacher Diebstahl ist nicht mitversichert!!! (auch nicht Trickdiebstahlt).

Ausschluss:

-       Sachen, die auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme gebracht werden.

Beachten Sie bitte, dass nicht alle Hausratversicherungen das abdecken was hier beschrieben wurde! Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot!

vhv verbundene hausratversicherung

http://www.berliner-assekuranz.de/privatbereich/hausratversicherung/

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Valentin Peter

Versicherungsmakler bei Berliner Assekuranz
Versicherungsmakler und Gründer der Firma Berliner Assekuranz. Wir sind ein junges und erfolgreiches Team von Versicherungsmaklern aus Berlin und bieten Versicherungen aller Art deutschlandweit an. Wir setzen auf neue Kommunikationswege und beraten Sie gern nicht nur vor Ort, sondern auch per E-Mail oder Telefon. Sprechen Sie uns an und wir kümmern uns um Ihren Versicherungsschutz.

Über Valentin Peter

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