Personenschäden
Ein Besucher verletzt sich aufgrund eines versicherten betrieblichen Vorfalls. Mögliche Ansprüche betreffen Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.

Betriebshaftpflichtversicherung · Berlin und deutschlandweit
Im Arbeitsalltag können Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Wir helfen Ihnen, eine Betriebshaftpflichtversicherung zu finden, die Ihre tatsächliche Tätigkeit und Ihre Risiken berücksichtigt.
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Schutz vor Haftungsforderungen
Ein Kunde stolpert in Ihren Geschäftsräumen, bei einem Auftrag wird fremdes Eigentum beschädigt oder ein Mitarbeiter verursacht einen Schaden. Solche Vorfälle können erhebliche finanzielle Folgen haben.
Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft im versicherten Rahmen Schadenersatzansprüche Dritter, erfüllt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Entscheidend sind Ihre Branche, die ausgeübten Tätigkeiten und die Bedingungen des gewählten Tarifs.
Leistungen im Überblick
Diese Beispiele zeigen typische Fälle. Ob die Leistung tatsächlich besteht, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag.
Ein Besucher verletzt sich aufgrund eines versicherten betrieblichen Vorfalls. Mögliche Ansprüche betreffen Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.
Bei einem Kundentermin oder einer betrieblichen Tätigkeit wird fremdes Eigentum beschädigt. Der Versicherer prüft die Ersatzforderung.
Bestimmte finanzielle Nachteile, die unmittelbar aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden entstehen, können mitversichert sein.
Ist eine Forderung unbegründet, übernimmt die Versicherung im vereinbarten Umfang deren rechtliche Prüfung und Abwehr.
Tarifvergleich
Der günstigste Beitrag allein sagt wenig über den passenden Schutz aus.
Wichtig sind ausreichend hohe Summen für mögliche Personen- und Sachschäden sowie die vertraglichen Entschädigungsgrenzen.
Handwerk, Handel, Büro und Dienstleistungen haben unterschiedliche Risiken. Alle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten sollten erfasst sein.
Prüfen Sie, ob eingesetzte Mitarbeiter, weitere Standorte und relevante Betriebsabläufe vom Vertrag umfasst sind.
Schäden an Sachen, an denen gerade gearbeitet wird, unterliegen oft besonderen Klauseln oder Beschränkungen.
Bei Herstellung, Handel oder Montage können besondere Erweiterungen nötig sein. Der tatsächliche Leistungsumfang ist entscheidend.
Auch Eigenanteile, Auslandseinsätze und vertragliche Ausschlüsse können für Ihren Betrieb wichtig sein.
Für unterschiedliche Branchen
Schäden beim Kunden, während Arbeiten oder durch eingesetzte Mitarbeitende verlangen passende Tätigkeitsbeschreibungen.
Im Ladengeschäft und beim Verkauf spielen Kundenverkehr, Produkte und mögliche Sachschäden eine wichtige Rolle.
Gästeverkehr, Betriebseinrichtung und die konkrete Nutzung Ihrer Räume bringen eigene Risiken mit sich.
Auch ohne Maschinen können Schäden an fremden Sachen oder Verletzungen von Besuchern entstehen.
Gut zu wissen
Eigenschäden und vorsätzlich verursachte Schäden sind üblicherweise nicht versichert. Auch Kosten für die bloße Erfüllung oder Nachbesserung eigener Vertragsleistungen zählen normalerweise nicht zur Haftpflichtdeckung.
Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden benötigen – insbesondere bei beratenden Berufen – oft eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht. Einzelne Sonderrisiken können durch Zusatzbausteine abgedeckt werden.
Antworten auf häufige Fragen
Für die meisten Unternehmen besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht. In einzelnen Berufen und Tätigkeitsbereichen kann jedoch eine spezielle Haftpflichtversicherung vorgeschrieben sein. Wir prüfen, was für Ihren Betrieb gilt.
Schäden, die Mitarbeitende bei versicherten betrieblichen Tätigkeiten verursachen, sind in vielen Betriebshaftpflichttarifen eingeschlossen. Maßgeblich sind die genaue Tätigkeitsbeschreibung und die Vertragsbedingungen.
Das hängt von Branche, Tätigkeit und möglichen Schadenhöhen ab. Gerade bei Personenschäden können hohe Forderungen entstehen. Wir besprechen mit Ihnen geeignete Summen und Grenzen.
Die Betriebshaftpflicht schützt typischerweise bei Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehenden Vermögensfolgeschäden. Eine Vermögensschadenhaftpflicht kann zusätzlich reine finanzielle Schäden absichern, beispielsweise durch bestimmte Beratungsfehler.
Solche Schäden können ausgeschlossen oder nur über besondere Klauseln abgesichert sein. Vor allem im Handwerk sollten Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden ausdrücklich geprüft werden.
Ja. Wir können mit Ihnen vorhandene Unterlagen durchgehen und überprüfen, ob Tätigkeiten, Betriebsstätten, Deckungssummen und mögliche Zusatzbausteine noch zum Unternehmen passen.
Ihre Berliner Assekuranz
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Je nach Branche sind auch die Absicherung von Betriebsinhalt, Gebäuden, Fahrzeugen oder rechtlichen Risiken wichtig. Wir beraten Sie zur sinnvollen Zusammenstellung.
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