Arbeitsrechtsschutz
Kann bei versicherten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten helfen, etwa bei Auseinandersetzungen über Kündigungen oder Arbeitsverhältnisse.

Firmenrechtsschutz · Berlin und deutschlandweit
Streit mit Beschäftigten, Fragen rund um Geschäftsräume oder ein Konflikt im Straßenverkehr: Wir helfen Ihnen, passenden Firmenrechtsschutz für Ihre betrieblichen Risiken zu finden.
Persönliche Beratung in Berlin · Deutschlandweit erreichbar
Rechtssicherheit im Geschäftsalltag
Ob ein arbeitsrechtlicher Konflikt, ein Streit über die Nutzung gewerblicher Räume oder eine Auseinandersetzung nach einer Dienstfahrt: Rechtliche Verfahren können schnell hohe Anwalts- und Gerichtskosten verursachen.
Ein Firmenrechtsschutz kann diese Kosten in den vereinbarten Rechtsbereichen übernehmen und bei der Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Positionen unterstützen. Entscheidend ist, welche Leistungsbausteine Ihr Unternehmen tatsächlich benötigt.
Leistungen und Bausteine
Die Leistungsbausteine unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif. Nicht jeder Rechtsbereich ist automatisch eingeschlossen.
Kann bei versicherten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten helfen, etwa bei Auseinandersetzungen über Kündigungen oder Arbeitsverhältnisse.
Kann ausgewählte gewerbliche Rechtsstreitigkeiten abdecken. Vertragsstreitigkeiten aus dem eigentlichen Kerngeschäft sind jedoch häufig ausgeschlossen oder nur gesondert versicherbar.
Kann bei versicherten Streitigkeiten rund um Firmenfahrzeuge und betriebliche Fahrten unterstützen.
Kann bei rechtlichen Konflikten um gewerblich genutzte oder vermietete Immobilien helfen, wenn der entsprechende Baustein vereinbart ist.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Damit ein Versicherungsfall nicht an einer unerwarteten Lücke scheitert, prüfen wir die Bedingungen gemeinsam.
Arbeits-, Verkehrs-, Immobilien-, Steuer- oder erweiterter Strafrechtsschutz können unterschiedliche Bausteine und Bedingungen haben.
In vielen Rechtsbereichen gelten Wartezeiten. Bereits vor Versicherungsbeginn ausgelöste Streitfälle sind üblicherweise nicht versichert.
Die versicherten Kosten können begrenzt sein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung trägt das Unternehmen grundsätzlich selbst.
Einige Tarife bieten telefonische Rechtsberatung oder eine außergerichtliche Konfliktlösung als zusätzliche Leistungen an.
Wir prüfen, welche Personen, Niederlassungen und gegebenenfalls Gesellschaften im Vertrag mitversichert sein sollen.
Vor kostenpflichtigen Schritten sollte geprüft werden, ob der Versicherer den konkreten Fall als versichert bestätigt.
Für den Unternehmensalltag
Rechtsfragen zu Beschäftigten, Firmenfahrzeugen oder betrieblichen Räumen gezielt absichern.
Mit einem passenden Rechtsschutzkonzept auf typische rechtliche Konflikte vorbereitet sein.
Je nach Tätigkeit passende Rechtsbereiche prüfen, ohne private und berufliche Risiken gleichzusetzen.
Arbeitsrechtsschutz kann bei versicherten Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden besonders wichtig sein.
Wichtige Grenzen
Typische Firmenrechtsschutzverträge decken nicht automatisch Streitigkeiten aus dem laufenden Kerngeschäft, beispielsweise jede unbezahlte Kundenrechnung oder jeden Lieferantenvertrag. Je nach Tarif können außerdem Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Bau- und Kapitalanlagestreitigkeiten ausgeschlossen sein.
Auch bereits laufende oder vorvertraglich verursachte Konflikte sind in der Regel nicht nachträglich versicherbar. Ob ein Fall gedeckt ist, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang und der Ursache des Konflikts ab.
Antworten auf häufige Fragen
Bei versicherten Rechtsstreitigkeiten können je nach Tarif Anwalts- und Gerichtskosten sowie weitere vereinbarte Verfahrenskosten übernommen werden. Leistungen, Grenzen und Selbstbeteiligungen ergeben sich aus dem Vertrag.
Mit einem passenden Arbeitsrechtsschutz können bestimmte arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen versichert sein. Ob Kündigungsstreitigkeiten und weitere Fälle erfasst sind, hängt vom Baustein und den Bedingungen ab.
Nein. Vertragsstreitigkeiten aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit sind häufig nicht im Grundschutz enthalten. Ein besonderer Firmenvertragsrechtsschutz kann für ausgewählte Fälle infrage kommen.
In vielen Bereichen gilt eine Wartezeit, häufig von drei Monaten. Einige Leistungen können ohne Wartezeit beginnen. Die konkrete Regelung hängt vom Tarif und dem betroffenen Rechtsbereich ab.
In der Regel nicht. Die maßgebliche Ursache des Konflikts muss grundsätzlich innerhalb des versicherten Zeitraums liegen. Die Einzelheiten regeln die Versicherungsbedingungen.
Nein. Die Betriebshaftpflicht prüft versicherte Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Firmenrechtsschutz betrifft dagegen Kosten der Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen in den versicherten Rechtsbereichen.
Ihre Berliner Assekuranz
Ob kleiner Betrieb, wachsendes Unternehmen oder etablierter Arbeitgeber: Wir helfen Ihnen, versicherte Leistungen und wichtige Ausschlüsse verständlich zu vergleichen – in Berlin und deutschlandweit.

Zum passenden Unternehmensschutz gehören häufig mehrere Bausteine.
Betriebshaftpflichtversicherung ansehen →