Feuer und Explosion
Versicherte Brand- oder Explosionsschäden an Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräten können ersetzt werden.

Betriebsinhaltsversicherung · Berlin und deutschlandweit
Maschinen, Waren, Werkzeuge oder Büroausstattung: Wird der Inhalt Ihrer Geschäftsräume beschädigt, kann das teuer werden. Wir helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihre Betriebswerte zu finden.
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Versicherung für Ihre Betriebswerte
Ein Wasserrohr platzt, Feuer beschädigt das Lager oder Einbrecher stehlen Werkzeuge. Solche Schäden können den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen.
Eine Betriebsinhaltsversicherung – auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt – kann versicherte Schäden an der beweglichen Betriebs- und Geschäftseinrichtung sowie Waren und Vorräten ersetzen. Welche Sachen und Gefahren eingeschlossen sind, richtet sich nach dem konkreten Vertrag.
Typische versicherbare Gefahren
Versicherte Risiken und Zusatzbausteine hängen von den Vertragsbedingungen ab.
Versicherte Brand- oder Explosionsschäden an Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräten können ersetzt werden.
Wird Büroeinrichtung oder Lagerware durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt, kann Versicherungsschutz bestehen.
Schutz vor versichertem Einbruchdiebstahl und gegebenenfalls Vandalismus nach einem Einbruch – abhängig vom Bedingungswerk.
Versicherte Schäden an Betriebseinrichtung und Vorräten können nach Sturm- und Hagelereignissen übernommen werden.
Wichtige Vertragsmerkmale
Eine passende Police berücksichtigt nicht nur die Gefahren, sondern auch den tatsächlichen Wert der Betriebseinrichtung.
Bei einer zu niedrigen Versicherungssumme droht eine Kürzung wegen Unterversicherung. Werte und Lagerbestände sollten regelmäßig aktualisiert werden.
Wir prüfen, welcher Versicherungswert für Einrichtung und Waren gilt und welche Entschädigungsgrenzen vereinbart sind.
Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturgefahren sind häufig nur mit entsprechendem Zusatzbaustein eingeschlossen.
Ein ergänzender Baustein kann bei einem versicherten Sachschaden fortlaufende Kosten und entgangenen Ertrag im vereinbarten Rahmen absichern.
Für bestimmte technische Geräte, Maschinen oder Daten können eigenständige oder erweiterte Deckungen erforderlich sein.
Versicherungsorte, Außenlager, Sicherungen, Obliegenheiten und die Höhe der Selbstbeteiligung sollten zur betrieblichen Praxis passen.
Für unterschiedliche Branchen
Werkzeuge, Maschinen, Werkstatteinrichtung und Materialvorräte im passenden Rahmen schützen.
Warenbestände, Regale, Kassensysteme und Ladeneinrichtung berücksichtigen.
Möbel, Computer und andere bewegliche Betriebsausstattung bedarfsgerecht absichern.
Geräte, Mobiliar, Vorräte und mögliche besondere Kühlgut- oder Ertragsausfallrisiken prüfen.
Wichtige Unterschiede
Die Inhaltsversicherung betrifft grundsätzlich die bewegliche Betriebsausstattung und Waren. Das Betriebsgebäude selbst wird typischerweise über eine gewerbliche Gebäudeversicherung abgesichert.
Auch Haftpflichtansprüche Dritter fallen nicht automatisch unter den Inhaltsvertrag. Eine Betriebsunterbrechungsdeckung muss passend vereinbart werden. Nicht jeder Schaden durch Diebstahl, Verschleiß oder technische Defekte ist mitversichert.
Gut zu wissen
Sie kann versicherte Schäden an der beweglichen Betriebs- und Geschäftseinrichtung sowie Waren und Vorräten ersetzen. Der Umfang hängt vom Tarif ab.
Grundsätzlich können Maschinen und Werkzeuge zu den versicherten Sachen gehören. Für spezielle Maschinen, elektronische Anlagen oder bestimmte Schäden können zusätzliche Bausteine nötig sein.
Waren und Vorräte können eingeschlossen sein. Entscheidend sind die vereinbarte Versicherungssumme, Versicherungsorte sowie mögliche Entschädigungsgrenzen.
Eine zusätzliche Betriebsunterbrechungsversicherung kann im vereinbarten Umfang fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn abdecken. Die Inhaltsversicherung allein bietet diesen Schutz nicht automatisch.
Nein. Elementarschäden wie Überschwemmung oder Rückstau setzen häufig einen ausdrücklich vereinbarten Zusatzbaustein voraus.
Ist die Versicherungssumme geringer als der maßgebliche Versicherungswert, kann der Versicherer eine Entschädigung unter Umständen anteilig kürzen. Wir prüfen die Wertermittlung mit Ihnen.
Ihre Berliner Assekuranz
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