Feuer und Blitzschlag
Brand, Blitzschlag, Explosion und weitere vereinbarte Feuergefahren können erhebliche Schäden an der Gebäudesubstanz verursachen.

Geschäftsgebäudeversicherung · Berlin und deutschlandweit
Ob Bürogebäude, Ladenfläche, Werkstatt oder Lagerhalle: Ein Schaden am Gebäude kann hohe Kosten verursachen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gewerblich genutzte Immobilie passend abzusichern.
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Schutz für gewerblich genutzte Immobilien
Ein Brand beschädigt eine Produktionshalle, ein Rohrbruch setzt Büroräume unter Wasser oder ein Sturm deckt Teile des Dachs ab. Die Wiederherstellung kann teuer sein und die Nutzung erheblich beeinträchtigen.
Eine Geschäftsgebäudeversicherung – auch gewerbliche Gebäudeversicherung genannt – kann im vereinbarten Umfang Kosten versicherter Schäden am Gebäude und seinen fest verbundenen Bestandteilen übernehmen. Entscheidend sind Bauart, Nutzung, Standort und die eingeschlossenen Gefahren.
Typische versicherbare Gefahren
Die genannten Gefahren gelten nur, soweit sie im jeweiligen Vertrag vereinbart sind.
Brand, Blitzschlag, Explosion und weitere vereinbarte Feuergefahren können erhebliche Schäden an der Gebäudesubstanz verursachen.
Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser und versicherte Rohrbrüche können Wände, Böden und Gebäudetechnik beschädigen.
Versicherte Sturmschäden am Dach, an Fassaden und weiteren Gebäudeteilen können Kosten für Reparatur und Wiederherstellung auslösen.
Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck und andere Elementargefahren können über passende Zusatzbausteine abgedeckt werden.
Wichtige Vertragsmerkmale
Guter Gebäudeschutz berücksichtigt sowohl den Wert der Immobilie als auch ihre tatsächliche Nutzung.
Eine passende Wertermittlung und die vereinbarte Anpassung an Baukosten können helfen, Unterversicherung zu vermeiden.
Prüfen Sie, ob Anbauten, Garagen, fest installierte Anlagen und weitere Grundstücksbestandteile tatsächlich erfasst sind.
Starkregen, Überschwemmung und Rückstau benötigen häufig gesonderte Vereinbarungen sowie Beachtung möglicher Selbstbeteiligungen und Sicherheitsvorgaben.
Bei größeren Schäden können zusätzliche Kosten für Räumung, Abbruch, Absicherung und Wiederherstellung entstehen.
Bei vermieteten Gebäuden kann eine vertraglich vereinbarte Mietausfalldeckung nach einem versicherten Sachschaden wichtig sein.
Umbauten, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder andere technische Einrichtungen sollten mit ihrem konkreten Umfang berücksichtigt werden.
Für Eigentümer und Unternehmen
Gebäude, Haustechnik und die Nutzung durch eigene Mitarbeiter oder Mieter berücksichtigen.
Bauart, Brandschutz, gewerbliche Nutzung und mögliche besondere Gefahren prüfen.
Gebäudestruktur, technische Ausstattung, Standorte und erforderliche Versicherungswerte erfassen.
Gebäudeschutz sowie einen möglichen Mietausfall nach versicherten Sachschäden berücksichtigen.
Wichtige Unterschiede
Die Geschäftsgebäudeversicherung betrifft grundsätzlich das versicherte Gebäude und die vereinbarten fest verbundenen Gebäudebestandteile. Bewegliche Einrichtung, Waren und Maschinen gehören in der Regel zur Betriebsinhaltsversicherung.
Ansprüche Dritter werden durch Gebäudeschutz nicht automatisch abgesichert. Auch Glasbruch, technische Defekte, Abnutzung, mangelhafte Instandhaltung und Betriebsausfall sind nicht pauschal mitversichert. Wir prüfen mögliche Ergänzungen und bestehende Verträge.
Gut zu wissen
Sie kann Schäden am versicherten gewerblich genutzten Gebäude durch vereinbarte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ersetzen. Gebäudebestandteile und Zusatzkosten richten sich nach dem Vertrag.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle gewerblichen Gebäude besteht nicht. Finanzierende Banken oder Vertragsparteien können allerdings eine Absicherung verlangen.
Solche Naturgefahren sind häufig nur mit ausdrücklich vereinbarter Elementarschadendeckung eingeschlossen. Definitionen, Selbstbeteiligungen und Rückstausicherung sollten geprüft werden.
Fest installierte Anlagen können je nach Tarif zum versicherten Gebäude gehören oder zusätzliche Vereinbarungen benötigen. Wir berücksichtigen Art, Wert und Umfang der Technik.
Bewegliche Einrichtung, Vorräte und Maschinen gehören regelmäßig nicht zur reinen Gebäudeversicherung. Dafür ist eine passende Betriebsinhaltsversicherung vorgesehen.
Einige Tarife bieten Schutz für Mietausfall nach versicherten Sachschäden innerhalb vertraglich festgelegter Zeiträume und Grenzen. Diese Leistung ist gesondert zu prüfen.
Ihre Berliner Assekuranz
Wir besprechen, welcher Gebäudeschutz zu Ihrer Immobilie passt – persönlich in Berlin und deutschlandweit telefonisch oder online.

Ergänzend zum Gebäudeschutz können Betriebseinrichtung und Glasflächen gesondert abgesichert werden.
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