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Vermögensschadenhaftpflicht · Berlin und deutschlandweit

Wenn ein beruflicher Fehler teuer wird.

Ein Beratungsfehler, eine versäumte Frist oder eine falsche Auskunft kann bei Kunden finanzielle Schäden verursachen. Wir helfen Ihnen, die passende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Ihre berufliche Tätigkeit zu finden.

Für Selbstständige & Unternehmen · Berlin und bundesweit

Finanzielle Schäden Dritter

Was leistet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Wer beruflich berät, plant, vermittelt oder Dienstleistungen erbringt, kann durch einen Fehler einen finanziellen Nachteil bei anderen verursachen – auch ohne, dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Solche Fälle heißen echte oder reine Vermögensschäden.

Eine passende Vermögensschadenhaftpflicht kann berechtigte Schadenersatzansprüche im versicherten Umfang erfüllen und unberechtigte Forderungen abwehren. Entscheidend sind Ihr Berufsbild, die konkret versicherten Tätigkeiten und die vereinbarten Bedingungen.

Typische Schadenbeispiele

Welche Fehler können finanzielle Folgen haben?

Die folgenden Beispiele sind grundsätzlich versicherbare Risiken; ob Schutz besteht, hängt von Beruf und Vertrag ab.

01

Beratungsfehler

Ein fachlich fehlerhafter Rat führt beim Auftraggeber zu einem finanziellen Nachteil.

02

Versäumte Fristen

Eine Frist wird übersehen und dem Kunden entsteht dadurch ein ersatzpflichtiger Vermögensschaden.

03

Fehlerhafte Auskünfte

Unrichtige oder unvollständige Informationen verursachen im versicherten Tätigkeitsbereich finanzielle Nachteile.

04

Planungs- und Dokumentationsfehler

Fehler bei einer versicherten beruflichen Planung oder Dokumentation führen zu berechtigten Schadenersatzansprüchen.

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Diese Vertragsmerkmale sollten Sie prüfen.

Der benötigte Versicherungsschutz unterscheidet sich je nach Branche, Auftraggeber und möglicher Schadenhöhe.

Versicherte Tätigkeiten

Alle tatsächlich angebotenen Leistungen sollten zutreffend beschrieben und vom Versicherungsschutz erfasst sein.

Versicherungssumme

Wir besprechen eine passende Deckung je Versicherungsfall und mögliche jährliche Höchstentschädigungen; in manchen Berufen gelten gesetzliche Vorgaben.

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Im vereinbarten Umfang prüft der Versicherer Forderungen und kann unberechtigte Ansprüche abwehren.

Versicherungsfall und zeitlicher Schutz

Wann der Fehler passiert ist und wann eine Forderung erhoben wird, kann entscheidend sein. Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen und Vertragswechsel gehören geprüft.

Selbstbeteiligung und Ausschlüsse

Eigenanteile sowie Grenzen bei wissentlichen Pflichtverletzungen, Eigenschäden oder bestimmten Vertragsverpflichtungen können erheblich variieren.

Mitarbeitende und Subunternehmer

Wir klären, welche Personen und Tätigkeiten einbezogen sind und ob spezielle Vereinbarungen notwendig werden.

Für beratende und dienstleistende Berufe

Für wen kann eine Vermögensschadenhaftpflicht wichtig sein?

Berater & Dienstleister

Wenn Empfehlungen, Analysen oder Dienstleistungen unmittelbare finanzielle Entscheidungen beeinflussen.

Agenturen & IT-Dienstleister

Bei finanziellen Schäden durch Fehler in vertraglich vereinbarten Leistungen – jeweils entsprechend dem speziellen Berufsrisiko.

Immobilien- & Finanzberufe

Bei Vermittlungs-, Verwaltungs- oder Beratungsaufgaben. Für einzelne Berufe bestehen gesetzliche Pflichtversicherungen.

Planer & Sachverständige

Bei Gutachten, Berechnungen oder Planung. Für bestimmte Berufsgruppen sind eigene Berufshaftpflicht-Tarife erforderlich.

Die richtige Abgrenzung

Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht – wo liegt der Unterschied?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt typischerweise bei Personen- und Sachschäden Dritter sowie daraus folgenden finanziellen Schäden. Die Vermögensschadenhaftpflicht zielt dagegen insbesondere auf reine finanzielle Schäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden.

Nicht jede Forderung ist versichert: etwa reine Erfüllungsansprüche, bewusst begangene Pflichtverletzungen oder bestimmte vertragliche Haftungszusagen können ausgeschlossen sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Antworten auf häufige Fragen

Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Was ist ein echter Vermögensschaden?

Ein finanzieller Schaden, dem kein Personen- oder Sachschaden vorausging – zum Beispiel ein ersatzpflichtiger finanzieller Nachteil durch eine fehlerhafte berufliche Auskunft.

Brauche ich neben der Betriebshaftpflicht eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Bei reinen finanziellen Schäden reicht die normale Betriebshaftpflicht oft nicht aus. Wir prüfen die Bedingungen und Ihren konkreten Bedarf.

Für welche Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflicht vorgeschrieben?

Für bestimmte Berufe, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler, bestehen gesetzliche Berufshaftpflichtpflichten. Welche Mindestanforderungen gelten, richtet sich nach dem Beruf und der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Sind auch unbegründete Forderungen abgesichert?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht kann im vereinbarten Rahmen unberechtigte Schadenersatzansprüche prüfen und abwehren. Das ist ein wichtiger Teil des Haftpflichtschutzes.

Was passiert bei einem Vertragswechsel mit älteren Beratungsfehlern?

Entscheidend ist, wann der versicherte Fehler und der Versicherungsfall nach den Bedingungen eintreten. Wir prüfen vor einem Wechsel mögliche Deckungslücken, Rückwärtsversicherung und Nachmeldefristen.

Sind vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen versichert?

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für wissentliche Pflichtverletzungen enthalten viele Tarife besondere Ausschlussregelungen; Einzelheiten und gegebenenfalls Abwehrschutz richten sich nach dem Vertrag.

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Ob Beratung, Vermittlung, Planung oder Verwaltung: Wir prüfen mit Ihnen die Risiken Ihrer Tätigkeit und passende Versicherungsbedingungen – in Berlin und deutschlandweit.

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